Wird neben dem obligatorischem Praktikum im Bachelorstudium ein weiteres, studienaffines Praktikum absolviert, was im "Kombinationsmodell" und im "Forschungsorientierten Modell" möglich ist, so kann dieses im SG-Bereich Modul "SG-D1: Berufliche Praxis" angerechnet werden. Hierzu muss das optionale, weitere Praktikum ebenfalls mindestens 8 Wochen umfassen, um mit 9 LP angerechnet zu werden und entspricht vom Procedere her dem im Pflichtpraktikum. Näheres hierzu in der Praktikumsordnung.
Im Master ist nur maximal 1 Praktikum im Umfang von 9 LP möglich. Das Praktikum kann z.T. auch durch 1 Modul im Studium Generale ersetzt werden. Näheres hierzu in der jeweilgen Prüfungsordnung des Faches.
Stand: 03/2019
Tags: BA, bachelor, Master, Praktika, Praktikum