Die Zulassungen zu Seminaren werden in der Philosophischen Fakultät nicht zentral, sondern von den Dozierenden selbst, dem angeschlossenen Sekretariat oder einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter vorgenommen.
Im Übrigen ist die Zulassung zur Veranstaltung für die Leistungsanmeldung irrelevant.
Weitere Informationen zur Veranstaltungsbelegung in der Fakultät I finden Sie hier.
Tags: Nachtragung und Zulassung zu Seminaren, unisono, verpasste Belegungsfrist