Die Anrechnung von Studienleistungen erfolgt zunächst über ein Formular und über den Kontakt zu einem/r Fachstudienberater/in. Anrechenbare Leistungen können die Einstufung in ein höheres Fachsemester rechtfertigen. Auch die Einstufung erfolgt zunächst über den/die Fachstudienberater/in und ein Formular (zu den Formularen: Bachelor/Master).
Letztlich entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss, ob Anrechnung und Einstufung möglich sind. Vom Prüfungsamt erhalten Sie eine Mitteilung über die angerechneten Studien- und Prüfungsleistungen.
Stand: 01/2019
Tags: Anerkennung, Anrechnung von Leistungen, Anrechnung von Studienleistungen, Einstufung, Einstufung in höheres Fachsemester, Lehramt Anrechnung